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Photovoltaik-Förderung in Bayern: Welche Möglichkeiten gibt es?
Nachhaltige Energieversorgung soll vorangebracht werden
In kaum einem anderen Bundesland finden sich so viele Solaranlagen auf den Dächern wie in Bayern. Doch nicht nur private Hausbesitzer setzen auf moderne, umweltfreundliche Technik: Auch Bund und Länder sind mit Förderungen auf verschiedenste Art bemüht, die Wende zu nachhaltiger Energieversorgung voranzubringen. Der folgende Beitrag bietet eine Übersicht zu den wichtigsten Möglichkeiten der Photovoltaik-Förderung in Bayern.[/et_pb_text][et_pb_text admin_label=“Text“ _builder_version=“4.4.3″ text_font=“|300|||||||“ text_font_size=“19px“ text_line_height=“2em“ header_font=“Source Sans Pro||||||||“ header_2_font=“Source Sans Pro|300|||||||“ header_2_font_size=“40px“ header_2_line_height=“2em“ header_3_font=“Source Sans Pro|300|||||||“ header_3_font_size=“30px“ header_3_line_height=“2em“ background_color=“#f2f2f2″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ custom_margin=“||0px||false|false“ custom_padding=“30px|30px|30px|30px|true|true“]
Soviel vorneweg: Es gibt aktuell in Bayern keine klassische Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Privathäusern. Was es hingegen gibt: eine Förderung von Solarstromspeichern mit dem sogenannten 10.000-Häuser-Programm seit dem 01. August 2019. Sprich: Der Kaufzuschuss ist entweder für jene, die eine neue Anlage samt Speicher planen, oder eine bestehende Anlage mit neuen PV-Modulen und einem Batteriespeicher nachrüsten wollen.
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Photovoltaik-Förderung durch die Einspeisevergütung
Das im Jahr 2000 verabschiedete „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG) soll die Neu- und Weiterentwicklung nachhaltiger Stromerzeugungstechnologien wie Photovoltaik fördern – um die Kosten für den Energieimport zu senken und den Klimaschutz auszubauen. Mit der Einspeisevergütung werden somit Privatpersonen gefördert, die ihren überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Die Höhe der staatlichen Einspeisevergütung sinkt zwar kontinuierlich und in Zukunft vermutlich weiterhin – Anlagenbetreiber erhalten die Vergütung allerdings über einen Zeitraum von 20 Jahren konstant. Das heißt: Wer beispielsweise im August 2019 eine PV-Anlage in Betrieb genommen hat, erhält die Vergütung in Höhe von 10,48 ct/kWh bis August 2039. Je früher eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto bezahlter macht sie sich folglich. Zudem können die Erlöse durch Einspeisung sehr genau prognostiziert werden. Die aktuelle Einspeisevergütung wird regelmäßig auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dennoch gilt im Punkt Einspeisevergütung: Weil sie stark sinkt, rechnet sich der private Betrieb einer PV-Anlage in der Regel am meisten, wenn der Strom größtenteils selbst verbraucht wird.
Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
Achtung: Einspeisung des Solarstromes ins öffentliche Netz macht Anlagenbesitzer prinzipiell zu einem gewerblichen Stromproduzenten. Das bedeutet: Für die erhaltene Einspeisevergütung muss theoretisch eine Umsatzsteuer von 19 Prozent an das Finanzamt abgeführt werden. Liegen die jährlichen Einnahmen jedoch unter 17.500 Euro, kommt die sogenannte Kleinunternehmerregelung zum Tragen und die Einspeisung bleibt umsatzsteuerfrei.
Es lohnt sich aber dennoch, sich in puncto Steuern vorab ausführlich zu informieren: Denn Betreiber privater Photovoltaikanlagen können unter Umständen die Umsatzsteuer für Anschaffung, Wartung und Reparatur der Anlage als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Das bedeutet: Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, kann sich die Umsatzsteuer für die PV-Anlage zurückholen, muss dafür aber Umsatzsteuern auf den Solarstrom zahlen. Betreiber, deren jährliche Einnahmen die Grenze von 17.500 Euro nicht übersteigen, haben die freie Wahl: Hier kann es sich lohnen, beide Optionen vor der Anschaffung durchzurechnen.
Regionale Förderprogramme und Zuschüsse von Energieversorgern
Betreiber privater Solaranlagen können auch von regionalen Förderprogrammen profitieren. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Anschaffung einer PV-Anlage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu informieren. Einen Überblick über aktuelle Förderprogramme gibt es zudem in der Förderdatenbank des Bundes – auch hier kann es sich lohnen, einen Blick hineinzuwerfen.
Zusätzlich zu Bund, Ländern und Gemeinden können auch Energieversorgungsunternehmen Fördermittel für die Errichtung von PV-Anlagen bereitstellen. Dabei setzen einige Stadtwerke auf einen Aufschlag und erhöhen die staatlich gezahlte Einspeisevergütung um einige Cent. Andere Energieversorger zahlen einen einmaligen Zuschuss. Die Förderung kann jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft sein: So müssen Anlagenbetreiber in der Regel Kunden des Energieversorgers sein – und unter Umständen Neukunden anwerben. Es ist deshalb ratsam, das Kleingedruckte zu lesen.
Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
Im Gegensatz zum Land Bayern hat die Landeshauptstadt München mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) eine Förderung von PV-Anlagen eingeführt – sowohl für Speicher als auch für die Anlage selbst. Dabei können sowohl für Neubauten als auch für die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden innerhalb des Stadtgebiets Zuschüsse beantragt werden, wenn fest installierte PV-Anlagen neu errichtet werden, die mit dem Stromnetz der Stadtwerke München (SWM) verbunden sind.
Die Stadt München fördert im Rahmen des FES Photovoltaikanlagen mit 200 Euro je kWp Leistung der Anlage für die ersten 10 kWp und 100 Euro für jedes weitere kWp über 10 kWp bis 30 kWp. Darüber hinaus kann für unter Denkmalschutz stehende Gebäude ein pauschaler Bonuszuschlag von 3.000 Euro ausgezahlt werden, wenn erst eine Erlaubnis eingeholt werden muss. Nicht zuletzt zahlt die Stadt eine Pauschale im Sektor des Mieterstromkonzepts – bei Bestandsbauten 4.000 Euro und bei Neubauten 1.000 Euro. Darunter fallen etwa Wohngebäude ab drei Wohnungen, deren erzeugter Solarstrom z. B. an die Mieter von Wohnungen im gleichen Gebäude oder im näheren Umkreis geliefert wird.
Anforderungen des Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
- eine fachgerechte und sicher in Betrieb genommene Photovoltaikanlage
- die Anlage ist nicht gebraucht und keine Freiflächenanlage
- die Module entsprechen den aktuell gültigen nationalen und internationalen Normen
- die Anlage ist unter Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbunden
Photovoltaik-Förderung durch günstige Kredite – z. B. KfW-Förderung
Verschiedene Kreditinstitutionen bieten attraktive Konditionen zur Finanzierung einer PV-Anlage. Einer der wichtigsten Träger hinsichtlich Photovoltaikförderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Mit dem Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ können sich private Anlagenbetreiber oder auch Unternehmen und Organisationen beim Anlagenkauf sowie der Installation und bei der Erweiterung bestehender Anlagen unterstützen lassen.
Dazu muss die Anlage allem voran die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen. Das bedeutet: Eine Einspeisung des Solarstromes in das öffentliche Netz muss gewährleistet sein. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass sich die PV-Anlage beispielsweise auf dem Dach, der Fassade oder einer Freifläche eines Wohnhauses befinden muss. Nicht gefördert werden Anlagen auf Gebäuden, die rein zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet wurden.
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Checkliste für die Suche nach einer geeigneten Photovoltaik-Förderung
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Welche Art der Anschaffung oder Realisierung von Strommodellen ist geplant?
Ob die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage, eines Stromspeichers oder die Realisierung von Mieterstrommodellen: Je nach Vorhaben können verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern oder Städten und Gemeinden greifen.
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Soll die Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden?
PV-Anlagen, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, werden bei vielen Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Zugleich bietet sich bei der Einspeisung von Strom die Option der Einspeisevergütung.
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Wenn Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll: Kommt die Kleinunternehmerregelung zum Tragen oder soll darauf verzichtet werden?
Anlagenbetreiber, deren jährliche Einnahmen die Grenze von 17.500 Euro nicht übersteigen, können frei wählen. Falls auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird, kann die Umsatzsteuer für Anschaffung, Wartung und Reparatur als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
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Wird eine PV-Anlage auf einem Firmengebäude, einem Privathaus oder auf freier Fläche installiert?
Photovoltaik-Förderungen stehen Privatpersonen und Unternehmen sowie bei PV-Anlagen auf Freiflächen nicht immer gleichermaßen offen.
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In welcher Region steht die PV-Anlage bzw. wo soll sie gebaut werden?
Einige Städte und Gemeinden sowie Energieversorger – beispielsweise die Stadt München – bieten eigene Förderprogramme für Solarstrom im Stadtgebiet.
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